AGBs
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Ingenieurbüro. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Bei Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG vorrangig.
2. Angebote und Nebenabreden
- Angebote sind freibleibend.
- Änderungen in Auftragsbestätigungen gelten als genehmigt, sofern nicht schriftlich widersprochen wird.
- Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Auftragserteilung
- Leistungsumfang ergibt sich aus Vertrag und AGB.
- Änderungen bedürfen schriftlicher Bestätigung.
- Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik.
- Beauftragung Dritter ist möglich (mit Widerspruchsrecht).
- Subplaner dürfen eingesetzt werden (mit Widerspruchsrecht).
4. Gewährleistung und Schadenersatz
- Mängel sind binnen 14 Tagen schriftlich zu melden.
- Kein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung.
- Verbesserungen erfolgen innerhalb angemessener Frist.
- Sorgfaltspflicht gemäß §1299 ABGB.
5. Rücktritt vom Vertrag
- Nur aus wichtigem Grund möglich.
- Nachfristsetzung erforderlich.
- Bei Verzug des Auftraggebers kann das Ingenieurbüro zurücktreten.
- Honoraranspruch bleibt bestehen.
6. Honorar und Leistungsumfang
- Alle Preise in EURO.
- Umsatzsteuer nicht enthalten.
- Keine Aufrechnung möglich.
- Kalkulationsempfehlungen gelten als Vertragsinhalt.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Ingenieurbüros.
8. Geheimhaltung
- Verpflichtung zur Geheimhaltung aller Informationen.
- Planungen bleiben vertraulich, sofern berechtigtes Interesse besteht.
- Veröffentlichung zu Werbezwecken nach Projektabschluss erlaubt.
9. Schutz der Pläne
- Alle Rechte an Unterlagen verbleiben beim Ingenieurbüro.
- Nutzung nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
- Nennung des Ingenieurbüros bei Veröffentlichungen verpflichtend.
- Verstöße führen zu Vertragsstrafe (doppeltes Entgelt).
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt österreichisches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Ingenieurbüros.
Stand: 21.04.2008