AGBs

Ingenieurbueros_full

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Ingenieurbüro. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Bei Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG vorrangig.

2. Angebote und Nebenabreden

  • Angebote sind freibleibend.
  • Änderungen in Auftragsbestätigungen gelten als genehmigt, sofern nicht schriftlich widersprochen wird.
  • Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Auftragserteilung

  • Leistungsumfang ergibt sich aus Vertrag und AGB.
  • Änderungen bedürfen schriftlicher Bestätigung.
  • Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik.
  • Beauftragung Dritter ist möglich (mit Widerspruchsrecht).
  • Subplaner dürfen eingesetzt werden (mit Widerspruchsrecht).

4. Gewährleistung und Schadenersatz

  • Mängel sind binnen 14 Tagen schriftlich zu melden.
  • Kein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung.
  • Verbesserungen erfolgen innerhalb angemessener Frist.
  • Sorgfaltspflicht gemäß §1299 ABGB.

5. Rücktritt vom Vertrag

  • Nur aus wichtigem Grund möglich.
  • Nachfristsetzung erforderlich.
  • Bei Verzug des Auftraggebers kann das Ingenieurbüro zurücktreten.
  • Honoraranspruch bleibt bestehen.

6. Honorar und Leistungsumfang

  • Alle Preise in EURO.
  • Umsatzsteuer nicht enthalten.
  • Keine Aufrechnung möglich.
  • Kalkulationsempfehlungen gelten als Vertragsinhalt.

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Ingenieurbüros.

8. Geheimhaltung

  • Verpflichtung zur Geheimhaltung aller Informationen.
  • Planungen bleiben vertraulich, sofern berechtigtes Interesse besteht.
  • Veröffentlichung zu Werbezwecken nach Projektabschluss erlaubt.

9. Schutz der Pläne

  • Alle Rechte an Unterlagen verbleiben beim Ingenieurbüro.
  • Nutzung nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
  • Nennung des Ingenieurbüros bei Veröffentlichungen verpflichtend.
  • Verstöße führen zu Vertragsstrafe (doppeltes Entgelt).

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Es gilt österreichisches Recht.
  • Gerichtsstand ist der Sitz des Ingenieurbüros.

Stand: 21.04.2008

 

Verkaufsbedingungen

Liefertermine

Die VIENNA INTERIORS GmbH bemüht sich, die Zustellungstermine nach Möglichkeit einzuhalten. Wir stützen uns auf die von unseren Vorlieferanten gemachten Zusagen. Die Lieferfrist gilt ab Erhalt einer Anzahlung von mindestens 40% des Auftragswertes.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund verspäteter Lieferung ist nur dann möglich, wenn uns eine schriftliche Nachfrist in der Höhe der halben ursprünglich vereinbarten Lieferfrist gewährt wird. Können wir unsere Lieferfristen nur teilweise erfüllen, so berechtigt dies nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag.

Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt wie in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten und ist bei Lieferbereitschaft bzw. Übernahme der Ware fällig. Abzüge seitens des Kunden, welcher Art auch immer, sind nicht gestattet und lösen den Verfall der gewährten Skonti bzw. Nachlässe aus.

Im Falle des Zahlungsverzuges wird der Rechnungsbruttobetrag sofort fällig. Die Verzugszinsen betragen 12 % p.a. zuzüglich Umsatzsteuer. Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Frist nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Mahnung und Rücktrittserklärung sind rechtswirksam, wenn sie an die in der Auftragsbestätigung genannte Adresse versandt wird. Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag sind wir berechtigt, die geleistete Anzahlung als Konventionalstrafe einzubehalten.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma VIENNA INTERIORS GmbH. Bei etwaiger Pfändung sind wir sofort zu benachrichtigen, um die Freigabe der Ware erwirken zu können.

Bestellte Ware

Sollten bestellte Waren aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht mehr lieferbar sein, werden wir Sie unverzüglich benachrichtigen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, ist die Firma VIENNA INTERIORS GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl Storno, Vertragserfüllung oder Schadenersatz von 30 % des Kaufpreises zu verlangen, ungeachtet der Möglichkeit, einen etwaigen höheren Schaden geltend zu machen.

Des Weiteren ist die Firma VIENNA INTERIORS GmbH berechtigt, vom Ersten des auf den Abruftermin folgenden Monats an Lagerkosten in der Höhe von 1 % des Kaufpreises pro Monat zu verlangen.

Gewährleistung

Offene Mängel müssen bei Übernahme auf dem Gegenschein vermerkt werden. Wir behalten uns Nachbesserung der Mängel oder Austausch der gelieferten Ware vor. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Auf die von Holz, Lack, Stoff und Leder spezifischen Eigenschaften wurde hingewiesen.

Sonstiges

Als Gerichtsstand wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes Wien vereinbart.

Mündliche Nebenabreden sind ungültig.